Dass viele Unternehmen nach einschneidenden Änderungen bei der Leiharbeit zunehmend auf Werkverträge als Kostendrücker setzen, ist kein Geheimnis. Bei Daimler brach die Unternehmensseite jetzt betriebliche Verhandlungen ergebnislos ab, die soziale Mindeststandards bei Fremdfirmen definieren sollten - ein weiterer Beleg dafür, wie dringend nötig gesetzliche Regulierung ist.
Daimler war hinsichtlich seines Umgangs mit Werkverträgen unter öffentlichen Druck geraten, als die ARD im Mai 2013 eine Undercover-Reportage ("<link http: youtu.be w37sgmb3pe0 _blank external-link-new-window bei>Hungerlohn am Fließband") über deren Missbrauch im Unternehmen ausstrahlte.
Signalwirkung verpatzt
Eine Einigung mit Betriebsrat und IG Metall über soziale Mindeststandards bei Fremdfirmen hätte Signalwirkung für andere haben können - auch für Siemens. Im Verlauf der Verhandlungen lehnte es Daimler jedoch hartnäckig ab, die Anwendung regionaler Tarifverträge der jeweiligen Branche als sozialen Mindeststandard anzuerkennen. Schließlich verließ das Unternehmen am Montag den Verhandlungstisch und verkündete einseitig sogenannte <link http: media.daimler.com dcmedia _blank external-link-new-window>soziale Grundsätze für Werkvertragsunternehmen.
Kein Interesse an fairen Bedingungen
Diese Grundsätze allerdings bleiben deutlich hinter dem zurück, was die Arbeitnehmerseite fordert. Die IG Metall Baden-Württemberg reagierte am Dienstag in einer <link http: www.bw.igm.de news _blank external-link-new-window>Pressemitteilung mit scharfen Worten. Bezirksleiter Jörg Hofmann fasste die Konsequenz aus dem Scheitern der Verhandlung zusammen: "Der Vorgang lässt in aller Klarheit erkennen: Die Unternehmen sind fest entschlossen, das Instrument der Werk- und Dienstverträge zur Kostensenkung zu nutzen. Sie wollen zunehmend Arbeiten und Leistungen von außen billig einkaufen und nehmen gerne in Kauf, dass sich die anbietenden Firmen durch Lohndrückerei gegenseitig unterbieten." Daimlers Gesamtbetriebsratsvorsitzender Erich Klemm stellte fest, dass der Automobilhersteller offenbar "in erster Linie Kosten drücken will und ihn faire Bedingungen nicht wirklich interessieren".
Politik in der Pflicht
Hofmann betonte, vor diesem Hintergrund stehe umso mehr der Gesetzgeber in der Pflicht. Er sei gefordert, die Einhaltung von Tarifverträgen und einen verbindlichen Mindestlohn durchzusetzen sowie geeignete gesetzliche Grundlagen für Betriebsräte zu schaffen: "Die Betriebsräte brauchen starke Mitbestimmungsrechte bei der Planung von Fremdvergaben, dem Einsatz von Fremdpersonal und der Definition und Überwachung der Einhaltung sozialer Mindeststandards bei Fremdfirmen. Alles andere wäre Makulatur."
Gesetz gegen Missbrauch von Werkverträgen
Einer der Schritte zu diesen Zielen ist der Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen, dessen den der Bundesrat auf Initiative einiger Bundesländer im September in den Bundestag eingebracht hat. Nach den Landtagswahlen in Bayern hatte unter anderem der bayerische IG Metall-Bezirksleiter Jürgen Wechsler bereits die neue Staatsregierung aufgefordert, dieses Gesetz ebenfalls zu unterstützen: "Es ist nicht einzusehen, warum sich Bayern in diesem Zusammenhang zurückhält."