Siemens Dialog
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03.07.2024, 17:07 Uhr

Interessenausgleich und Sozialplan bei a&o

  • 09.10.2007
  • Konzern

Am dritten Oktober haben der Insolvenzverwalter für a&o und der Gesamtbetriebsrat sich nach langen und schwierigen Verhandlungen auf die Eckpunkte für einen Interessenausgleich und einen Sozialplan für die Beschäftigten verständigt.

Trotz der Anstrengungen der Beschäftigtenvertreter und der IG Metall haben sich eine Fortführung des Geschäfts und die Rettung seiner Arbeitsplätze als unerreichbar erwiesen; Siemens muss ein weiteres Mal auf einen seiner ehemaligen Geschäftsbereiche und mehrere Hundert Beschäftigte blicken, die nach Ausgliederung und Verkauf innerhalb weniger Jahre vor dem endgültigen Aus stehen.

Zahlreiche Gespräche mit insgesamt rund 15 potenziellen Investoren seit Beginn des Insolvenzeröffnungsverfahrens im Juli haben letztlich keine Möglichkeit zur Fortführung des Geschäfts ergeben. Als einen wesentlichen Grund für dieses Scheitern sehen die beteiligten Parteien, dass einer der Hauptkunden von a&o sich nicht in ein Gesamtsanierungskozept integrieren wollte und stattdessen im Alleingang a&o-Mitarbeiter abwarb. Der Geschäftsbetrieb ist daher zum ersten Oktober endgültig eingestellt worden.

Nachdem sich das Scheitern der Fortführungsbemühungen abzeichnete, haben Betriebsräte und IG Metall alles daran gesetzt, zumindest die angesichts der Umstände bestmöglichen Bedingungen für die Betroffenen zu erreichen. Interessenausgleich und Sozialplan wurden finanziell erst möglich, nachdem Siemens dem massiven Druck seiner ehemaligen Arbeitnehmer und der IG  Metall nachgab. Der Zentralvorstand hob daraufhin die Sperrfrist für einen zweistelligen Millionenbetrag auf, der eigentlich bis 2010 auf einem britischen Konto eingefroren war (siehe a&o: Druck auf Siemens führt zum Erfolg).

Die Mitarbeiter erhalten nun das Angebot zu einem Wechsel in eine von vier Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) unter dem Dach der <link http: www.peag-transfer.de _blank>PEAG Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur GmbH, wo ihre Bezüge auf 80 Prozent des letzten Einkommens aufgestockt werden sollen. Basis dafür sind Verträge zwischen Betroffenem, Insolvenzverwalter und PEAG, derern Laufzeit nach Firmenzugehörigkeit variiert.

Darüber hinaus sollen die Beschäftigten Abfindungen erhalten, für die bislang erst das Gesamtvolumen vereinbart wurde; die Berechnung der individuellen Abfindungssummen erfolgt . Ein Härtefallfonds soll besonders gravierende Folgen abmildern. Diesen Fonds verwaltet bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter, über die Verwendung der Mittel entscheidet der Betriebsrat nach sozialen Gesichtspunkten. Für Kollegen, die sich bereits in Altersteilzeit befinden, wird weiter nach Lösungen gesucht.