Siemens Dialog
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04.07.2024, 01:07 Uhr

AUB: nichts dazugelernt?

  • 25.09.2007
  • Allgemein

Trotz der noch anhaltenden, eigentlich doch recht einprägsamen Lektionen über die unangenehmen Folgen gesetzeswidriger Methoden scheint man bei der AUB nicht überall dazu gelernt zu haben. Bei Opel wurde ein "unabhängiger" Betriebsrat beim Versuch ertappt, eine Sitzung des Gremiums heimlich mitzuschneiden.

Wie der IG Metall-Vertrauenskörper der deutschen Opel-Zentrale in einer aktuellen Beschäftigteninfo (siehe Download) mitteilt, nahm ein Betriebsratsmitglied der AUB am 20. September heimlich und ohne Einverständnis seiner Kollegen die Sitzung des Betriebsrats auf einem MP3-Player auf. Als dies bemerkt wurde und er zur Rede gestellt wurde, stritt er es ab und versuchte, sofort den Sitzungsraum zu verlassen. Der schnell herbeigerufene Ermittlungsdienst konnte das Gerät dennoch sicherstellen und hat inzwischen offiziell protokolliert, dass die Betriebsratssitzung tatsächlich damit aufgezeichnet worden war.

Heimliches, unerlaubtes Mitschneiden von Sitzungen und Gesprächen verstößt nicht nur gegen alle guten Sitten im Umgang miteinander, sondern auch gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Und: nach <link http: dejure.org gesetze stgb _blank>§ 201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) hinaus stellt es einen Straftatbestand dar, der mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

Der Rüsselsheimer Betriebsrat will nun in seiner nächsten Sitzung über entsprechende rechtliche Schritte und die Konsequenzen aus dem Vorfall beraten.