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03.07.2024, 23:07 Uhr

"Christliche" tariffähig?

  • 17.12.2007
  • Allgemein

An der Tariffähigkeit der "christlichen" Gewerkschaften bestehen bereits seit längerem massive Zweifel. Ihr ebenso auffälliges wie umstrittenes Engagement ausgerechnet in der Leiharbeitsbranche führt nun zu einer Überprüfung durch die Justiz.

Das Berliner Arbeitsgericht untersucht im Zuge von Klagen gegen die Rechtmäßigkeit mehrerer Tarifverträge der Christliche Gewerkschaften bei Zeitarbeitsfirmen, ob Aufbau, Mitgliederzahlen und Repräsentanz der Gewerkschaften überhaupt eine Tariffähigkeit begründen. Kommt das Gericht, das seine Entscheidung im Februar bekannt geben will, zum Schluss, dass keine Tariffähigkeit besteht, werden alle bisher durch die Christlichen geschlossenen Tarifverträge ungültig.

Die Mitgliedergewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (<link http: www.cgb.info aktuell imblickpunkt.php _blank>CGB) sehen sich nicht nur von den DGB-Gewerkschaften dem Vorwurf ausgesetzt, geltende Tarifverträge für Zeitarbeit mit Dumping-Konditionen zu unterbieten (siehe Dumpinglohn nach Tarif). Gleichzeitig bestehen seit jeher massive Zweifel, dass ihre Strukturen und vor allem ihre Mitgliederzahlen sie wirklich zu einer tariffähigen Gewerkschaft im juristischen Sinne machen.

Dessen unbeschadet äußerte CGB-Generalsekretär Gunter Smits am Rande des Verfahrens unbekümmert Optimismus: "Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung früher oder später zu unseren Gunsten gefallen wird." Es wird sich zeigen, ob das Berliner Arbeitsgericht das auch so sieht.

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