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03.07.2024, 23:07 Uhr

Zweifel an der Tariffähigkeit

  • 06.02.2008
  • Allgemein

Da dürfte man insgeheim aufatmen bei der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften: Das Arbeitsgericht Berlin hat im Verfahren um ihre Tariffähigkeit bei Zeitarbeitern am Dienstag die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen. Obwohl inhaltlich erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit deutlich wurden, kam es zu keiner Entscheidung - aus formalen Gründen.

Wie das Gericht in einer <link http: www.berlin.de sen arbeit gerichte presse index.html _blank>Presseerklärung mitteilt, wies die zuständige Kammer die Klage ab, weil der klagende Arbeitnehmer in diesem besonderen Fall nicht antragsbefugt gewesen sei. Er hatte vor dem Arbeitsgericht Potsdam Vergütung einklagt und in diesem Zusammenhang die fehlende Tariffähigkeit der <link http: www.cgb.info organisation zeitarbeit.php _blank>Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit geltend gemacht (siehe "Christliche" tariffähig?)

"An Sachentscheidung gehindert"

Das Verfahren war jedoch ursprünglich von einem anderen Arbeitnehmer eingeleitet worden, der in der Folge daraus ausgeschieden war. Das Gericht kam vor diesem Hintergrund zur der Meinung, der verbleibende Kläger hätte dem Verfahren nicht "ohne Weiteres" beitreten können, sondern ein eigenes Verfahren einleiten müssen: "Das Arbeitsgericht sah sich insoweit an einer Sachentscheidung über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit gehindert." (Az: 54 BV 13961/06)

Zweifel an Tariffähigkeit

Damit können die "Christlichen" bis auf weiteres ihre Aktivitäten fortsetzen, die sich seit Jahren der Kritik ausgesetzt sehen, ohne eigentlichen Vertretungsanspruch Lohndumping Tür und Tor zu öffnen. Hätten die formalen Gründe vor den Berliner Richtern die inhaltliche Entscheidung nicht verhindert, wäre es sonst wohl eng geworden für die Christlichen, wie auch die Pressemitteilung unverblümt einräumt: "Das Arbeitsgericht ließ, wie schon in der mündlichen Anhörung, Zweifel daran durchblicken, dass eine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit, gegeben sei."

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