Siemens Dialog
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03.07.2024, 23:07 Uhr

Fokus Betriebsrente

  • 25.07.2006
  • Allgemein

Ausgegliedert, verkauft, insolvent - was wird dann aus dem Anspruch auf Betriebsrente? Unschöne Beispiele zeigen, dass die Arbeitnehmerseite unter anderem gerade diesem Thema bei Verhandlungen über Ausgliederungen zu Recht viel Aufmerksamkeit widmet.

Bei den Verhandlungen der Ausgliederungsbedingungen für Siemens Com berücksichtigen die Arbeitnehmervertreter unter anderem sehr sorgfältig die Frage, wie und vor allem mit welcher Absicherung die Betriebsrente beziehungsweise die Ansprüche darauf mit den Beschäftigten das Unternehmen wechseln. Der Argwohn hat seinen guten Grund: Zu oft schon gingen bei ähnlichen Entwicklungen die Betriebsrentenkassen betroffener Belegschaften unzureichend geschützt in die Verfügungsgewalt neuer Eigentümer über, die solche oft bedeutenden Summen natürlich gern als Finanzpolster mitnehmen. Im Worst Case, wenn also irgendwann danach Insolvenz die Existenz des Unternehmens in Frage stellt, kann dies für die Betroffenen den Super-Gau bedeuten: Zum drohenden Verlust des Arbeitsplatzes kommt auch noch der Verlust in langen Jahren erworbener Ansprüche auf Altersversorgung.

Das, was zur Zeit auch den Beschäftigten der von Insolvenz bedrohten ehemaligen Siemens-Tochter FEAG zusätzliche Sorgen bereitet (siehe FEAG: Alle Fragen offen), hat es auch früher schon gegeben. Als beispielweise Ende 2001 die i-center Elektrogroßhandels GmbH beim Amtsgericht Nürnberg wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellte, mussten rund 1.400 Beschäftigte der ehemaligen internen Siemens-Vertriebsgesellschaft für Elektroinstallationsbedarf feststellen, dass sich mit den Finanzreserven des Investors <link http: www.industrikapital.com templates _blank>Industri Kapital auch ihre bei Siemens erworbenen betrieblichen Retenansprüche in Luft aufgelöst hatten.

Wie ein ehemaliger Betriebsrat damals der "SiemensWelt" in einem Leserbrief mitteilte, konnte daran auch der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (<link http: www.psvag.de _blank>PSVaG) nicht wirklich etwas ändern. Diese Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz sichert zwar die Ansprüche grundsätzlich ab, jedoch nur auf Niveau des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Siemens' Leistungen aber gingen und gehen in vielerlei Hinsicht deutlich darüber hinaus.

Better safe than sorry

Anlass des Leserbriefs war damals ein Interview der Mitarbeiterzeitschrift mit Finanzvorstand Joachim Neubürger (siehe auch Wieviel Geld ist durch den Schornstein?), der beruhigend auf den PSVaG hingewiesen und darüber hinaus die Solidität des Hauses Siemens als Garant für korrekten Umgang mit den Betriebsrenten angeführt hatte. Siemens' Solidität stellte und stellt in der Tat niemand in Frage - die eines neuen Eigentümers allerdings kann man während eines Betriebsübergangs zuweilen nur schwer einschätzen. Darum gilt: Es ist besser, die Betriebsrentenanspüche von vornherein wasserdicht abzusichern, als später im Krisenfall um sie kämpfen zu müssen.

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